Das Sieberlehnsche Stipendium zu Zerbst
hat seinen Sitz in Zerbst/Anhalt, stammt aus dem Jahre 1378 und ist damit eine der ältesten Stiftungen Deutschlands..
Andere Quellen nennen als Entstehungszeit frühere Jahre; da wichtige Unterlagen der Stiftung im Jahre 1945, am Ende des 2. Weltkrieges, verloren gegangen sind, gibt es dafür jedoch keine verlässlichen Belege.
1. Mittelalter
Hervorgegangen ist „Sieberlehn“ aus einem Altarlehen, das im Jahre 1378 von gläubigen Mitgliedern der Kirchgemeinde St. Nicolai zu Zerbst begründet worden ist.
Die Altarstiftung diente der Besoldung eines Priesters, der am Altar die Messe las, um den Stiftern durch ihre „guten Werke“ und das Lesen der Messen zu ihrem und ihrer Nachkommen-Seelenheil und zum Ablass ihrer Sünden zu verhelfen. Grundlage waren die Pachteinnahmen aus dem dafür gestifteten Ackerland.
In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts war das keine Seltenheit, sondern es kam in jener Zeit zu einer Vielzahl von Stiftungen dieser Art.
Das war vor allem Ausdruck der weit verbreiteten Religiosität jener Zeit als Ergebnis der Christianisierung in Europa.
Aber auch die Nachwirkung des dramatischen Bevölkerungsrückgangs in der Mitte des 14. Jahrhunderts als Folge der in diesen Jahren wütendenden Pest.
„Der Schwarze Tod“ wurde 1347 von der Krim über Italien eingeschleppt und verbreitete sich sehr schnell in Mitteleuropa. Viele Menschen fielen dieser Seuche zum Opfer.
Da sich durch das Massensterben der einheimischen Bevölkerung nun Grundvermögen in weniger Händen konzentrierte, sahen sich die Überlebenden eher in der Lage, Grundvermögen für Stiftungen wegzugeben.
Zum Zeitpunkt der Gründung unserer Stiftung befand sich Zerbst im Herrschaftsbereich des Fürsten Siegmund I. von Anhalt mit seiner Residenz in Dessau.
Im Hause Anhalt - Köthen war es zum Bruderstreit um Herrschaftsrechte und Herrschaftsgebiete gekommen, und somit zur Teilung des Landes wodurch sich nun diese eigene fürstliche Zerbster Linie herausbildeten konnte..
Das Zerbster Land ist altes Siedlungsgebiet, in der Frühzeit war es Heimat verschiedener germanischer Stämme, mit der Völkerwanderung ab 6./7. Jahrhundert Siedlungsraum der Slawen.
Die Grenze zum damaligen karolingischen Reich bildeten die Elbe und die Nuthe. Angesichts des Expansionsdrangs auf beiden Seiten kam es zu ständigen Grenzstreitigkeiten.
„Linkselbisch“ entstanden militärischen Stützpunkte, wie Magdeburg im Jahre 805, die aber auch als Handelsplätze für den Grenzverkehr mit den Slawen dienten, und im Einflussbereich der Slawen bildete sich ein Netz von politischen Gauen, mili-tärischen Burgwarden und vielen kleineren Burgwallanlagen.
Reinhold Specht schreibt:
„So erkennen wir auch für unser Zerbster Land, zwar urkundlich erst seit 948 nachweisbar, aber doch wohl weit früher zu datieren, einen slawischen Gau Ciervisti, dessen Bezeichnung erstmalig den Namen „Zerbst“ in der Geschichte eintreten lässt.
Der Name des Gaues ist mit dem der späteren Stadt identisch, deshalb dürfte der Ort der Hauptort des Gaues Ciervisti gewesen sein und dem Gau den Namen gegeben haben. Daher dürfte es auch wahrscheinlich sein, dass Zerbst schon in früher Zeit ein slawischer Burgwardenmittelpunkt gewesen sein wird. Vielleicht hatte er als Grenzburgward auch besondere Bedeutung.Der Name „Zerbst“ (Ciervisti) ist mehrfach aus slawischer Wurzel zu deuten versucht worden, einmal als „Heustelle“, zum anderen als „Eichenwald“ und drittens als „Sorbenort“.....Es hat an weiteren Deutungsversuchen....nicht gefehlt...Eine einwandfreie und überzeugende Erklärung des Namen Zerbst ist noch nicht gelungen, die bisherige wissenschaftliche Forschung läßt jedoch auf slawischen Ursprung schließen.“
Im 10./11. Jahrhundert versuchten die deutschen Könige gezielt, ihre Macht auch auf die slawischen Herrschaftsgebiete auszuweiten. Dies geschah mit unterschiedlichem Erfolg. Erst Mitte des 12. Jahrhunderts, nicht zuletzt durch den erfolgreichen Einsatz („Wendenkreuzzug“) des askanischen Grafen Albert d. Bär, im Jahre 1134 vom Kaiser Lothar III. zum Grafen der Grenzmark bestellt, seit 1157 Markgraf von Brandenburg, festigte sich die Herrschaft der deutschen Könige in diesem Bereich.Im Jahre 1161 bestätigte Kaiser Friedrich I. „Barbarossa“ den Gau Zerbst als Reichs-besitz und die Einkünfte an Zehnten aus ihm.
In einer Urkunde vom 19. Mai 1209, ausgestellt von König Otto IV., wird Zerbst zum ersten Mal als „Civitas“, d.h. als „Stadt“ bezeichnet.
Dieses Dokument erwähnt auch das Geschlecht „der Herren von Zerbst“, die als Reichsministeriale vor Ort eigenen Besitz hatten und denen das Reichsgut „Zerbst“ als Lehen übertragen worden war.
Zum Jahr 1253 schreibt Reinhold Specht:
„Am 15. Februar dieses Jahres übertrug der damalige deutsche König Wilhelm von Holland des Reiches Oberlehnsherrlichkeit über Burg und Stadt Zerbst sowie über alle sonstigen Reichslehngüter der Herren von Zerbst an die Markgrafen Johann I. und Otto III. von Brandenburg. Aus dem bisherigen Reichslehen Zerbst war also ein territoriales markgräflich-brandenburgisches Lehen geworden. Zerbst gehörte seitdem zu Mark Brandenburg.“
Im Jahre 1264 verabschiedeten sich die Herren von Zerbst aus ihrer Herrschaft Zerbst und übergaben Stadt, Burg und die sonstigen Besitzungen an die Edelherren Burchard und Walter von Barby, die nicht sehr weit weg am anderen Ufer der Elbe ansässig waren.
Unter der kurzen Barbyer Stadtherrschaft konnte sich die Stadt ungehindert weiterentwickeln. So hatte Zerbst 1294 eine eigenes Münzrecht und die Übernahme des „Magdeburger Stadtrechts“ schuf den Rahmen für die Entwicklung einer eigen-ständigen städtischen Selbstverwaltung mit einem Rat an der Spitze.
Im Jahre 1307 übernahm Albrecht I. von Anhalt die Stadt Zerbst, durch Kauf und als Lehen der Markgrafen von Brandenburg.
Die Grafen aus dem askanisch-anhaltischen Hause, mit ihren Stammburgen Ascharien bei Aschersleben und Anhalt im Selketal/Harz, hatten seit dem 12. Jahrhundert im Zerbster Land bis hin zum Fläming Fuß gefasst und konnten nun den ehemaligen Reichsbesitz in ihr Herrschaftsgebiet einbinden.(www.genealogie - mittelalter.de/askanier)
Albrecht I. von Anhalt begründete Blüte und weiteren Aufschwung der Stadt, zugleich begannen aber auch die Auseinandersetzungen zwischen den Bürgern der Stadt und ihren Landesherren um städtische Freiheiten, die viele Jahre anhalten sollten.In diesem Zusammenhang berichtet Reinhold Specht aus dem Jahre 1396„...von einem neuen heftigen Streit mit dem Fürsten um den Bau von Wehranlagen...Fürst Siegmund protestierte gegen den Ausbau neuer Wehrbauten...Man baute an der schadhaften Stadtmauer...zugleich aber stand der Bau des wehrhaften „Kiekinpot-Turm“ gegenüber dem Schloß vor seiner Vollendung.“
Im Jahre 1397 kam es zur Einigung: „Die Stadt zahlte dem Fürsten 900 Mark Zerbster Währung, konnte dadurch den Turmbau zwar erhalten, musste sich aber verpflichten, den „Kiekindeköken“ nicht noch höher zu bauen...und nicht mit Erkern auf der Seite nach dem Schloß zu....“. Im 15. Jahrhundert wurde die Stadtmauer mit einer Länge von 4 km und 5 Stadttoren endgültig fertig gestellt. Sie bot den in diesen Zeiten notwendigen Schutz, starke Innungen, wie die der Brauer, Tuchmacher und Gewandschneider, sorgten für Wohlstand in der Stadt.
2. Zeit der Reformation
Die Reformation Martin Luthers in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts brachte auch unserem Altarlehen nachhaltige Veränderungen.
Sehr früh hatten sich die Bürger der Stadt Zerbst der Bewegung Martin Luthers angeschlossen, der mit seinen berühmten 95 Thesen im Jahre 1517 den Versuch unternommen hatte, nicht nur kirchliche Missstände anzuprangern, wie z.B. den Verkauf von Ablassbriefen, die den Besitzern die Verkürzung ihres Aufenthaltes im „Fegefeuer“ versprachen, sondern auch zu einer Erneuerung der römischen Papstkirche beizutragen.
Die Nähe zu Wittenberg, der Wirkungsstätte des Reformators, brachte es mit sich, dass sich nach Reinhold Specht im Mai 1522 Luther mehrere Tage in Zerbst aufhielt, in der Klosterkirche der Augustiner mehrmals predigte und nach Einschätzung des Stiftsdekan von St. Bartholomäi, Petrus Kleinschmidt, „...reichlich viele Laien vergiftete.“
Das Fürstentum Anhalt, zu dem die Stadt Zerbst gehörte, schloss sich in den Jahren 1526-1534 unter Georg III. der Kirchenreform Luthers an.
Mit Luthers 1524 erschienenen Schrift „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, dass sie christliche Schulen aufrichten und erhalten sollten“ kam es in vielen Städten zur Gründung höherer Schulen, so auch in Zerbst im Jahre 1532, als die evangelische Lateinschule (Johannisschule) in das 1526 geschlossene Franziskanerkloster einzog. Diese Schule war dann Teil des von den nun auch aktiven Landesherren im Jahre 1582 gegründete „Gymnasium illustre“, einer erfolgreichen anhaltischen Landes-universität, die bis 1798 bestand. Die Johannisschule überlebte und erhielt später den Namen „Francisceum“.
Die Notwendigkeit, im Zuge der Kirchenreform das Schulwesen neu auszurichten, erklärt auch die Entscheidung des Rates der Stadt Zerbst, der die Rechtsaufsicht über die Altarlehen führte und diese als Ergebnis der Kirchenreform beschlagnahmt hatte, diese in Stipendien zur Förderung der Jugend umzuwandeln.
Der bisherige Stiftungszweck war entfallen, da nach Luthers Lehre die Vergebung der Sünden allein durch den Glauben und nicht durch „gute Werke“ zu erreichen war.
In diesem Sinne verständigten sich im Jahre 1591 auch die Nachfahren der Stifterfamilien unseres Altarlehens und führten von diesem Zeitpunkt an die Stiftung unter dem Namen „Sieberlehn`sches Familienstipendium zu Zerbst“ fort.
Stiftungszweck war seitdem, „männlichen Abkömmlingen der Gründerfamilien evangelischen Bekenntnisses Studienbeihilfen zu gewähren“.
3. Neuzeit
Die Aufsicht über das Sieberlehn`sche Familienstipendium hatte zunächst die Stadt Zerbst, ab 1603 lag die Verantwortung - nach erneuter Landesteilung - beim Herzoglichen Konsistorium des Fürstentum Anhalt- Zerbst. Zerbst war jetzt Residenzstadt eines selbständigen kleinen Fürstentums. Die spätere russische Zarin Katharina II. war die Prinzessin Sophie Friederike Auguste von Anhalt-Zerbst und Tochter des Fürsten Christian August, ab 1742 regierendes Oberhaupt dieser Familie.
Diese anhaltinische Seitenlinie starb 1793 aus und ging schließlich in den noch verbliebenen Familienzweig Anhalt - Dessau auf. Durch die Einwirkungen des 2. Weltkrieges in der Stadt Zerbst sind viele wichtige Unterlagen über die Stiftung verloren gegangen. Es liegen Auszüge aus Korrespondenzen der Administratoren mit der herzoglichen Verwaltung aus dem 17./18.Jahrhundert vor und in dürren Worten bestätigt das Hof- und Staatshandbuch für das Herzogtum Anhalt (seit 1806/07) aus dem Jahre 1883 die Existenz der Stiftung. Erinnerungen des im April 1945 verstorbenen Nachfahren Oscar Jacobi geben Hinweise auf vielfältige Schwierigkeiten, die Sieberlehn durch äußere Einflüsse, aber auch durch das Verhalten einiger Administratoren zu bewältigen hatte.
Der heutige Vorstand ist verstärkt bemüht, doch noch Unterlagen in den Archiven ausfindig zu machen, mit denen die vergangene Entwicklung besser belegt nachvollzogen werden kann. Insoweit ist es nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft zu interessanten Ergänzungen, aber auch zu Korrekturen der bisherigen geschichtlichen Darstellung kommen kann.
Mit Ende des 1. Weltkrieges und dem Verzicht des Hauses Anhalt - Dessau auf den „Thron“ lag die Stiftungsaufsicht bei dem im Juli 1919 neu entstandenen Freistaat Anhalt.
Das zuständige Staatsministerium übertrug im Jahre 1930 die Zuständigkeit für unsere Stiftung und einige Andere auf den Evangelischen Landeskirchenrat in Dessau..
Diese bestand auch fort, als in den DDR-Jahren der neu entstandene Rat des Bezirks Halle stiftungsbehördliche Aufgaben übernommen hatte.
Es ist bekannt, dass 1947 die Stiftung von Erich Benke, Stadtrat in Zerbst, verwaltet wurde; 1953 teilte Frieda Benke mit, dass der Stiftungszweck wegen Pachtausfällen und Steuerzahlungen nicht erfüllt werden konnte.
Die Politik der DDR war nicht auf Förderung von Stiftungen, sondern eher auf deren Auflösung gerichtet. Das Zivilhandbuch der DDR aus dem Jahre 1976 sah daher auch keine Regelungen mehr für das Stiftungswesen vor.
Im Jahre 1985 setzte der Landeskirchenrat in Dessau eine Stiftungsordnung in Kraft, die dazu führte, dass das
Jungmann`sche Familienstipendium zu Zerbst
Küchmeister- und Lietzo`sche Familienstipendium zu Zerbst und
Sieberlehn`sche Familienstipendium zu Zerbst
unter der Leitung der St. Bartholomäi-Stiftung zu Zerbst zur gemein-samen Verwaltung zusammengelegt wurden. Bis 1996 sind die Stiftungserträge als Zuschüsse an die Kirchgemeinden in Zerbst geflossen, Stipendien wurden nicht geleistet. Mit der Wiedervereinigung konstituierte sich ab 1990 das Bundesland Sachsen-Anhalt, überwiegend aus Gebieten des früheren Freistaates Anhalt und der preußischen Provinz Sachsen, neu.
Das 1. Dessauer Stiftungsbuch beschreibt sehr anschaulich die Schwierigkeiten, die die neue Verwaltung mit dem Thema Stiftungen in den Anfangsjahren hatte. Die Landesregierung betrachtete die oben beschriebene Zusammenführung der Stiftungen durch den Landeskirchenrat im Jahre 1985 als unwirksam, da diese ohne die erforderliche Genehmigung der Stiftungsbehörde, in diesem Fall des Rates des Bezirks Halle, erfolgt war.
In einem mehrjährigen Prozess wurde darüber hinaus am Beispiel des Küchmeister- und Lietzo`schen Familienstipendiums die Frage geklärt, inwieweit Stiftungen, die auf Altarlehen zurückgehen, kirchliche Stiftungen sind und damit der kirchlichen Aufsicht unterliegen.
Das Bundsverwaltungsgericht bestätigte im Jahre 1999 die Urteile der Vorinstanzen, dass Küchmeister nicht die Kriterien einer kirchlichen Stiftung erfüllt.
Das galt auch für das Sieberlehn`sche Familienstipendium zu Zerbst.
Für die Stiftungsbehörden des Landes, ab 2005 zusammen gefasst im Referat Stiftungen des Landesverwaltungsamtes in Halle, war damit der Weg frei, mitzuhelfen, die Altstiftungen des privaten Rechts im Lande mit neuem Leben zu erfüllen.
Im Jahre 2003 war die Landesverwaltung durch die Kontaktaufnahme von Nachfahren der Stifterfamilien als Folge eines Hinweises eines ehemaligen Stipendiaten aus den 1930er Jahre in der Lage, für die Stiftung einen Notvorstand zu berufen.
Er bestand für 6 Jahre aus folgenden Herren:
Oberkirchenrat i.R. Dietrich Franke, Zerbst
Rechtsanwalt Sven Handrich, Zerbst
Dr. Rudolf Pörtner, Dresden
Der Notvorstand hatte die Aufgabe, eine neue Satzung für die Stiftung zu erarbeiten, weitere Nachfahren der Stifterfamilien ausfindig zu machen und die Verwaltung des Stiftungsvermögens in die eigenen Hände zu nehmen.
Im Februar 2007 genehmigte die Stiftungsbehörde die neue Satzung unserer Stiftung, deren Name gemäß § 1 nunmehr lautet:
Sieberlehnsches Stipendium zu Zerbst
Eingetragen ist die Stiftung im Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt unter der Nummer: DE-11741-026.
Der Stiftungssitz befindet sich in 39261 Zerbst/Anhalt, Alte Brücke 45
Die Voraussetzungen für die Einberufung einer Familienversammlung als dem nach der Satzung höchsten Entscheidungsgremium der Stiftung waren geschaffen.
Die 1. Familienversammlung wurde am 27.September 2008 in Zerbst durchgeführt, 9 Nachkommen der Stifterfamilien waren anwesend. Es fand die notwendige Wahl des Vorsitzenden der Familienversammlung und des neuen Vorstandes einschließlich Administrator statt.
Die 2. Familienversammlung am 16./17. Mai 2009 in Zerbst mit 13 Nachkommen der Stifterfamilien führte zu Änderungen der Satzung, die mit der Genehmigung der Stiftungsbehörde vom 18. Juni 2009 wirksam wurden.
Die 3. Familienversammlung fand vom 7. - 9.7.2013 in Zerbst statt.
Die 4. Familienversammlung findet vam 8. - 10. Juni 2018 statt.
Die aktuelle Fassung der Satzung findet sich unter "Wir über uns".
4. Quellen :
Diese Ausführungen stützen sich auf folgende Literatur:
Bartmuß/Kathe „Kleine Geschichte Sachsen-Anhalts“, 1993
Reinhold Specht„Geschichte der Stadt Zerbst“, 1. Band 1955
Tullner, Matthias „ Geschichte des Landes Sachsen-Anhalt“, 1996
Griesbach/Friedrich „800 Jahre Stadt(und) Recht“, Info - Blatt Stadtmuseum Zerbst
Hrsg.RegierungspräsidentDessau„1. Dessauer Stiftungsbuch“, 2001
Wolbreit U.E. Schmidt Rechtsdokumente des Küchenmeister- und Lietzoschen Familienstipendiums seit 1359