Das Sieberlehnsche Familienstipendium zu Zerbst

Der renommierte Stiftungsexperte Ulrich Brömmling datiert das Sieberlehnsche Familienstipendium Zerbst in das Jahr 1348, andere Quellen nennen das Jahr 1378 und das gilt den Familien, auf die das Erbe der Stiftung gekommen ist, als verbindlich. Leider gibt es keine Dokumente mehr, weil sie mit der Zerstörung von St.Nikolai in Zerbst, Ende des zweiten Weltkriegs verbrannt sind.

Im 14. Jahrhundert wurden häufig Altarlehen gegründet, die dazu dienten an den Todes- und Gedenktagen für die Seelen der Verstorbenen eine Messe lesen zu lassen. So taten das auch sieben Kinder mit ihren Familien für ihre Eltern. Darauf geht der Name Sieberlehn zurück. In der Kirche St. Nikolai in Zerbst wurden bis ins 16. Jahrhundert aus diesem Lehen Priester entlohnt, die für die Verstorbenen beteten.

 Mit der Reformation gerieten Ablasshandel und gekaufte Gottesdienste zum Seelenheil Verstorbener in Verruf. Martin Luther selbst empfahl dem Rat der Stadt Zerbst, der die Rechtsaufsicht über die Altarlehen führte und diese im Zuge der Reformation beschlagnahmt hatte, sie in Stipendien zur Förderung der Jugend umzuwandeln. Dies geschah in Zerbst mit etlichen Altarlehen (s.a. Küchmeister- und Lietzo`sches Familienstipendium in Zerbst).

Der neue Stiftungszweck sieht vor, „männlichen" Abkömmlingen der Gründerfamilien evangelischen Bekenntnisses Studienbeihilfen zu gewähren. Wenn keine Hochschulstipendiaten vorhanden sind, dürfen auch ältere Schüler der Oberstufe evangelischen Bekenntnisses, sofern sie Glied einer der sieben Familien sind, bei der Verteilung Berücksichtigung finden“.

 Dieser Stiftungszweck ist seit dem 16.Jahrhundert erfüllt worden. Im 20. Jahrhundert wurden Studenten unterstützt, die den heutigen Familien die Stiftung immer wieder ans Herz legten. Natürlich ruhte der Stiftungszweck zur Zeit der DDR. Insbesondere der evangelischen Kirche ist es zu danken, daß die Stiftung geschützt wurde und 1989 wieder Kontakt zu den Nachfahren der Stiftungsfamilien hergestellt werden konnte. So obliegt die Verteilung der Stiftungseinnahmen auch heute noch den Nachfahren der Stifter. Pachteinnahmen von Ackerland und Kiesgrube bilden die Grundlage der Studienbeihilfen.

Zur Familienversammlung der Nachfahren werden alle Familienmitglieder eingeladen. Hier werden alle wichtigen Beschlüsse gefasst und die Ausführung kontrolliert. Es ist zu vermuten, dass ursprünglich nur die männlichen Familienmitglieder am „Familienschluß“ mitwirkten. Anhaltinisches Recht legte fest, dass nicht auffindbare Familienmitglieder später keinen Einspruch gegen die Beschlüsse einer Familienversammlung einlegen könnten.

 Das Stipendium wird vom Administrator verwaltet, der in der Familienversammlung unter Leitung des Collators aus dem Vorstand heraus gewählt wird. Der Collator, ein Ältester der Familien, hatte ursprünglich die Stiftung zu verwalten. Sein Alter oder Gesundheitszustand ließ es opportun erscheinen, einen Administrator für die laufenden Geschäfte einzusetzen. In der Barockzeit wird auch von Frauen als Collatrix berichtet. Wurde früher in der Regel einfach das älteste Mitglied bestätigt, ist der Collator / die Collatrix heute ein Wahlamt unter den Älteren mit speziellen Aufgaben.

Dem Administrator obliegen als Vorsitzendem die Rechtsgeschäfte.

Es ist ein großes Verdienst Zerbster Persönlichkeiten, dass die Stiftung trotz Zerstörung des Archivs und „sozialistischer Staatsordnung“ durch die Jahrzehnte bewahrt und wieder den Familien übergeben werden konnte.

 Der Familienversammlung war es 2009 wichtig, das „männliche Privileg“ abzuschaffen und auch Studentinnen Studienbeihilfen gewähren zu können.

Wenn sich die Familien in Zerbst treffen, ist ihnen der Besuch und das Kennenlernen dieser Stadt sehr wichtig, in der sie Wurzeln und Überlieferung eigener Familiengeschichte spüren.

 Es gibt sicher nicht nur in Zerbst noch weitere Nachkommen der Stifterfamilien, die Eintrag in das Familienbuch finden könnten.

Unsere Satzung
Die Satzung der Stiftung in der Fassung vom 25. Mai / 15. September 2014 wurde von der Stiftungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt mit Wirkung vom 29.Oktober 2014 genehmigt
Sie setzt sich aus einer Präambel und den Regelungen der §§ 1 - 17 zusammen sowie einer Abschrift über Aufzeichnungen des Pastors Ehrig als Administrator aus dem Jahre 1945, die die Grundlage waren für die aktuelle Fassung unserer Satzung.
Sieberlehn_Satzung_25.05_15.09.2014.pdf
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