Eingetragen werden Antragssteller, die mit der Geburtsurkunde des im Familienbuch bereits eingetragenen maßgeblichen Elternteils sowie mit ihrer eigenen Geburtsurkunde und dem evangelischen Taufzeugnis den Nachweis der Zugehörigkeit erbringen.
Eingetragen werden aber auch Nachfahren, die ihre Abstammung von den Familien der Erneuerungs- bzw. Altarstiftern nachweisen können ( siehe Satzung ).
Die jeweiligen Eintragungen erfolgen in der Abteilung I und Abteilung II des Familienbuches.
Weitere Eintragungen
Und hier können Sie ,das Familienbuch in der Abteilung I oder der Abteilung II in Klarschrift, durchsuchen.
Auf eine anderen Seite haben Sie nun die Möglichkeit, die Informationen zu den einzelnen Familienmitgliedern noch einmal anders, in einer sehr eingängigen und übersichtlichen Weise nachzuvollziehen.
Neben der Zusammenstellung persönlicher Daten wird anhand von grafischen Darstellungen vor allem ein schneller Überblick über die Stellung des einzelnen Familienmitglieds im jeweiligen Familienverbund und in Beziehung zu den anderen Mitgliedern der Sieberlehn-Familie ermöglicht. Bitte klicken Sie hier.
Sieberlehnsches Stipendium zu Zerbst
Schlossfreiheit 3
39261 Zerbst /Anhalt
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